ZUWEISUNGSRICHTLINIEN &
GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die Schweizerische Gesetzgebung sieht gemäss Artikel 29 der Strahlenschutz-Verordnung StSV vom 26.4.2017 folgende Massnahmen vor:

Art. 29 Rechtfertigung der individuellen Anwendung

1 Wer Anwendungen verschreibt oder durchführt, muss bereits vorhandene diagnostische Informationen und die Krankengeschichte berücksichtigen, um unnötige Strahlenexpositionen zu vermeiden.

2 Wer Anwendungen verschreibt, muss eine Indikation erstellen, diese dokumentieren und an die  durchführende Ärztin oder den durchführenden Arzt weiterleiten.

3 Spitäler, radiologische Institute, Zuweiserinnen und Zuweiser müssen Anwendungen nach dem  Stand von Wissenschaft und Technik verschreiben. Den Stand von Wissenschaft und Technik geben  insbesondere Zuweisungsrichtlinien wieder, die auf nationalen oder internationalen Richtlinien oder  Empfehlungen  basieren.

4 Jede Anwendung muss vorgängig und unter Berücksichtigung des Stands von Wissenschaft und  Technik, der Indikation und der individuellen Charakteristik des betroffenen Individuums von der  durchführenden Ärztin oder vom durchführenden Arzt gerechtfertigt werden.

5 Ein diagnostisches oder therapeutisches Verfahren, das nach Artikel 28 nicht gerechtfertigt ist, kann  je nach Umstand als spezifische, individuelle Anwendung dennoch gerechtfertigt sein. Dies muss im  Einzelfall von der durchführenden Ärztin oder vom durchführenden Arzt begründet und dokumentiert  werden.

Aufgrund dieser Verordnung bitten wir unsere Zuweiser*innen für jede Untersuchung um ausreichende klinische Informationen und eine genaue Fragestellung, damit wir dem gesetzlichen Auftrag genügen und die geplante Untersuchung im juristische Sinne «rechtfertigen» können. Der Gesetzgeber überprüft dies alle 5 Jahre bei uns vor Ort mittels sogenannter klinischer Audits.

Gemäss Absatz 3, des Artikel 29 sind wir als Radiologie-Anbieter zudem verpflichtet unseren Zuweiser*innen  sogenannte «Zuweisungsrichtlinien» zur Verfügung zu stellen, die auf nationalen oder internationalen Richtlinien  oder Empfehlungen basieren. Wir kommen unserem gesetzlichen Auftrag gerne nach, indem wir auf folgende  regelmässig upgedatete nationale und internationale Guidelines verweisen

Sollten Sie Fragen rund um die Zuweisungen oder zu speziellen Untersuchungen haben, so stehen Ihnen unsere  Fachärzt*innen mit spezieller Ausbildung/Diplomen/Expertise gerne an jedem unserer Standorte zur Verfügung.

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